Geflüchtete: Flucht vor Krieg und Not
- Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind nach Angaben der Vereinten Nationen bereits mehr als 5,6 Millionen Menschen geflohen, die meisten davon nach Polen.
- Da Männer zwischen 18 und 60 Jahren das Land nicht verlassen dürfen, sind die Geflüchteten vor allem Frauen und Kinder.
- Ukrainische Bürgerinnen und Bürger können ohne Visum in die Europäische Union einreisen. Seit dem 3. März ist die "Massenzustrom-Richtlinie" in der EU aktiv: Ukrainische Geflüchtete bekommen einen automatischen Aufenthaltsstatus, ohne Asylverfahren zu durchlaufen.
- Im April hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab Juni Anspruch auf Grundsicherung haben sollen. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind alle, die ihre Heimat aus Angst vor Verfolgung, Krieg, politischem Zwang oder Not verlassen mussten, Flüchtlinge. Ihr Heimatstaat kann oder will sie nicht mehr schützen. Durch internationale Abkommen sind Länder dazu verpflichtet, den Schutz von Geflüchteten zu garantieren.
- Im Jahr 2015 kamen circa 890.000 Geflüchtete nach Deutschland. Rechtspopulisten versuchten das Geschehen zu instrumentalisieren, Aktivistinnen kritisieren die Missstände in Geflüchtetenunterkünften.
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