Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann fordert hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf die von Restaurants angelegten Gästelisten zum Schutz vor dem Coronavirus. "Bundesweit häufen sich Berichte, wonach Polizistinnen und Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen", erklärte Kugelmann in Mainz.
Ein Sprecher Kugelmanns sagte: "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht."
"Aus Datenschutzsicht sollte es eine hohe Hürde zur Herausgabe der Listen an die Polizei geben", sagte Kugelmann. "Die Ausnahme darf eben nicht zur Regel werden." Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.
"Auf keinen Fall freiwillig herausgeben"
Im SWR riet Kugelmann Wirtinnen und Wirten, die Gästelisten nicht ohne Weiteres herauszugeben. Betroffene sollten sich einen richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme der Gästeliste zeigen lassen. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink sagte dem Sender, Gastronomen sollten Listen mit persönlichen Kontaktdaten der Kunden auf keinen Fall freiwillig herausgeben. Der Wirt müsse sich "passiv" verhalten. Damit dokumentiere er, dass nicht er die persönlichen Kundendaten weitergegeben habe, sondern die Polizei sie sich geholt habe. Damit sichere sich der Wirt gegen eventuelle Klagen seiner Kunden wegen unbefugter Datenweitergabe ab.
Hintergrund sind Berichte, wonach die Polizei die Gästelisten für Ermittlungen benutzt haben soll. Eigentlich sind diese Gästelisten für die Rückverfolgung potenzieller Betroffener im Falle einer möglichen Corona-Infektion im Restaurant gedacht.
Kommentare
wackelnde Gardine
#1 — 22. Juli 2020, 17:14 UhrEs gibt Leute, die in Lokalen mit nacktnasigen Bedienungen verkehren und verzehren und sich dabei fotografieren lassen.
Gelöschter Nutzer 11101
#1.1 — 22. Juli 2020, 17:36 UhrWo Menschen sind, gibt es alles Mögliche.
Stella38
#2 — 22. Juli 2020, 17:26 UhrViel Spaß beim Auswerten. Viele Leute tragen frei erfundene Namen und nicht existierende Adressen ein.
semireg
#2.1 — 22. Juli 2020, 17:34 UhrSchlimm genug, aber so eine Regelung wie angesprochen befördert das wenigstens nicht auch noch.
ITBungler
#3 — 22. Juli 2020, 17:53 UhrAuch hier ist Bayern mal wieder führend:
...
Offensichtlich gibt es in Bayern bereits mehrere bekannte Fälle, in denen ermittelnde Polizisten die Herausgabe von "Covid 19-Nachverfolgungs-Gästelisten" von Gastbetrieben gefordert haben. Wer jemals dachte, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe der Exekutive ausschließlich zur sogenannten Pandemiebekämpfung von Covid-19-Infektionen genutzt werden, der wurde eines Besseren belehrt....
https://www.sueddeutsche.de/…
Wie sagte mein Opa immer:
"Wo ein Trog steht sind die .... nicht weit"
Keks1234
#3.1 — 22. Juli 2020, 20:23 UhrWenigstens nicht in Hessen gefolgt von entsprechenden Kenntnissen in Drohschreiben.
NSU 2.0 lehrt uns wenigstens, das Datenschutz wichtig ist.
Jule1957
#4 — 22. Juli 2020, 17:54 Uhr"Datenschützer fordern..."
Schreck, da kann nichts sinnvolles bei rauskommen.
Elena777
#4.1 — 22. Juli 2020, 18:09 UhrSie lassen sich also gerne ausspähen? Sowohl von staatlichen Institutionen wie auch von Firmen?