Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kann gerichtlich gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vorgehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er stärkte damit die gerichtliche Kontrolle großer Internetplattformen. Nach dem Urteil ist ein konkreter Auftrag eines Nutzers für die Klage der Verbraucherschützer nicht erforderlich. (Az: C-319/20)
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern auch Verbraucherschützer Klagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe, personenbezogene Daten zu schützen.
Hintergrund ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Dachverband der Verbraucherzentralen wirft Meta vor, bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern im App-Zentrum von Facebook gegen Daten- und Verbraucherschutzregeln sowie gegen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben. Der BGH hält die Klage für begründet, war sich aber unsicher, ob sie überhaupt zulässig ist. Deshalb fragte er beim Europäischen Gerichtshof an.
Der EuGH entschied nun, dass EU-Staaten weiterhin ein Verbandsklagerecht vorsehen können. Ein Auftrag betroffener Nutzerinnen oder Nutzer sei hierfür nicht erforderlich. Es reiche aus, wenn die Rechte "identifizierbarer natürlicher Personen" betroffen und nach Überzeugung des Verbands verletzt sind.
Nach dem Urteil kann der BGH nun inhaltlich über die
Vorwürfe der Verbraucherschützer gegen Meta entscheiden.
Kommentare
Analytische Wabenverbrennung
#1 — vor 2 MonatenDanke für diesen Artikel.
Verbandsklagerecht ohne konkreten Auftrag?
Eine Übertreibung ohne Auftrag
Es entlastet Individuen, die stellvertretend einen jahrelangen persönlichen Klageweg beschreiten müssten.
Es legt die Macht, die kulturellen Spielregeln vorzugeben, in die Hand der Gesetzgebung. Politische Entscheidungen werden in Parlamenten in Gesetze gegossen. Die Gerichte setzen die politischen Entscheidung der Parlamentarier über Urteile nach gedämpft rückgekoppelten, politisch wirksamen Gesetzen um. Das dauert und dauert und dauert.
Immerhin sind Richter sehr gewissenhaft dem komplizierten geltenden Recht verpflichtet. Dem alten Drahtverhau altehrwürdigen Neulands. Wäre es einfach, dann wäre es einfach. Dann könne ja jeder ganz schnell oder sogar ruck zuck in Eigenverantwortung selbstgewählt, beinahe auf Knopfdruck selbst und unabhängig von fremden Stacheln, zu einem eigenem Urteil kommen, dass nicht nur dem Selbstgerechtigkeitsinn befrieden würde, sondern auch noch der Allgemeinheit der Beherrschten und der Unbeherrschbaren dienen.
Simplifiziertes Fazit aus diesem Kommentar:
Sich mit fremden Stacheln zu schmücken ist die schnellste Art rasiert zu werden.
Weniger Simplifiziert:
Sich mit fremden Stacheln zu schmücken ohne sehr genau zu wissen was man da tut ist die schnellste Art rasiert zu werden.
asis
#2 — vor 2 MonatenEs geht ja nicht um die Gewissenhaftigkeit von Richtern in einem überbordenden Rechtssystem, es geht doch darum, dass dieser Konzern Leute manipuliert, nicht vorhandene Bedürfnisse weckt, Demokratien missbraucht, Auftragserteilung zensiert etc und bislang keinerlei Systemänderung vollzieht! Das geht einfach zu weit und muss korrigiert werden - die gewissenhaften Richter müssen - den Menschenverstand anlegen und nicht irgendwelche Paragraphen, nicht umsonst wird nicht jeder Jura-Student Richter und deshalb gibt es, mit der Judikative, die Gewaltenteilung bei der man Sicht nicht hinter Papierkram verstecken kann!
Maushund 003
#3 — vor 2 MonatenGut und richtig. Es geht oft um Kleinigkeiten, wegen denen ein Privater nie klagen würde, die aber wichtig sind.